Tobi@Gsxr 1000
Forenmitglied
macht doch einfach den rückstrahler hin, wo ist denn das problem?
dann seid ihr auf der sicheren seite und habt nichts zu befürchten...!
dann seid ihr auf der sicheren seite und habt nichts zu befürchten...!
BT012SS schrieb:Eine nicht funktionierende Kennzeichenbeleuchtung gilt als geringer Mangel da schnell reparabel.
Eine nicht "vorhandene" Kennzeichenbeleuchtung geht bei den meisten nicht mehr als geringer Mangel durch, ist aber Auslegungssache des TÜV-Prüfers.
Fehlende Rückstrahler laufen hier als geringer Mangel.