Nein bringt gar nichts! Infrarot geht da durch.
Nur ne Sturmmaske "Eule" schützt dich! Ich habe die Augenöffnungen sogar noch etwas zugenäht um noch weniger von der Augenpartie zu zeigen.
Eventuell bringt noch ne Schweißerbrille was, aber die sind halt dunkel.
Es gibt da auch so Brillen, ich glaube die sind Iridium beschichtet, damit
sollst du durch die dunklen Scheiben der Autos erkennen ob hinter der Scheibe nen Blitzer ist. Wäre zumindestens vorbeugend gut.
So kann man noch schnell den Kopf wegdrehen um eine klare Identifizierung auszuschließen.
Zitat:"Behörden gehen mit höherem Aufwand in der Regel nur jenen Geschwindigkeitsübertretungen nach, bei denen sie sich Erfolg auch vor Gericht erhoffen. Manchmal aber kann trotzdem nichts zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Halter auch der Fahrer des geblitzten Motorrads war. In diesem Fall greifen Behörden gern auf eine andere Maßnahme zurück: die Fahrtenbuchauflage."
Das kann ich ich so nicht bestätigen. Es kommt einfach drauf an durch welche Behörde man geknipst wird. Einige stellen nach " Kann den Fahrer nicht erkennen" sofort den Fall ein, andere ziehen dich bis vors Gericht und müssen dann einstellen (zumindest ist das bis jetzt der Fall gewesen!).
Bei Rechtsschutzversicherung aber finanziell egal und nen bißchen Aktion kann man ja auch vertragen.
Die beste Waffe der Verkehrzerziehung ist jedoch das Bange machen, in Panik versetzten! Sobald das Wort Gericht erscheint zahlen die meisten sofort... Kopfkino... so haben Kriegsheere früher schon ganze Städte kampflos erobert!
Nur wer kämpft kann gewinnen!!!
Und solche Artikel sollen jedem von uns Schwäche einreden. Aber sind wir Kinder oder Männer
Zum Thema Fahrtenbuch! Ja und??? Wovor soll man da Angst haben???
Du schreibst bei jeder Fahrt deinen Namen usw. rein und fertig!
Wobei das Thema ziemlich umfangreich ist! Schon die Androhung kostet Gebühren und das Fahrtenbuch dann selber kostet ja auch noch Geld.
Eventuell kann ja mal jemand drüber berichten.
Bis jetzt bin ich verschont geblieben...
Aber erst wenn man in den Punktebereich kommt kann man überhaupt nen Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Wogegen man auch wieder klagen kann...