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AlpenZ
Guest
Wir können hier natürlich darüber diskutieren, ob man mit den Reifen ein Knöllchen bekommt oder nicht. Wesentlich interessanter ist aber doch die Versicherungs-, Garantie- und Schuldfrage, wenn etwas passiert.
Und egal wer eigentlich Schuld hat - wenn der Gutachter auf der verunfallten Kiste einen Reifen sieht, der nicht freigegeben wurde, dann war's das. Mindestens Teilschuld, Haftpflicht zahlt vielleicht teilweise, Kasko (so man eine hat) gar nicht. Im üngünstigsten Fall evtl. noch eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit.
Und wir haben hier gerade im Forum jemanden, der sich eventuell wegen Bremsproblemen lang gemacht hat. Wie würde Suzuki wohl auf Ansprüche/Gutachten reagieren, wenn Zatox nicht freigegebene Reifen drauf gehabt hätte?
Von den Sicherheitsbedenken, einen Reifen zu verbauen, der nach Tests keine Freigabe erhalten hat, mal ganz zu schweigen...
Das was Du sagt ist schon richtig aber das ist nicht mehr die Frage. Die Frage um die es hier noch geht ist: Darf ich aus rechtlicher Sicht auf unsere GSX S1000 einen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe) fahren oder nicht.
Dabei interessiert mich jetzt nur noch darf die Polizei in diesem Fall einen Strafzettel ausstellen oder nicht. Alles andere ist doch schon lange klar.
Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."