Dann wird dein Anwalt wohl recht haben und ich habe meine eigene Pauschalvereidigung vor Gericht vor 13 Jahren verpennt...
Und jetzt im Ernst:
Dein Anwalt schmeisst da ein paar Dinge durcheinander und lass dir bitte von einem Cop aus NRW gesagt sein, das die (vermeintlich von deinem Anwalt gemeinte Vereidigung) eine reine Verpflichtung im Sinne eines Arbeitsvertrages ggü. dem Land NRW ist. Beamte bekommen auch keinen Arbeitsvertrag sondern eine Einstellungsurkunde und unterliegen somit dem Beamtengesetz NRW.
Entsprechendes gilt für die BW.
Die Polizei ist aber an Recht und Gesetz gebunden und von daher ebenfalls der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dies stellt allerdings keinen "Eid" in dem von euch gemeinten Sinne dar, welcher dann juristisch strafrechtlichen Bestand hätte, sondern ist quasi per Beamtengesetz "vertraglich" geregelt.
Die Vereidigung um die es juristisch geht, ist davon vollkommen unabhängig und eben DIESE Vereidigung ist keine permant gültige, sondern muss für JEDES Verfahren durch einen Richter erneut vorgenommen werden.
Für diese Gründe ist der Straftatbestand nach § 154 StGB ins Leben gerufen worden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html
(ja..., wenn du Lust und Zeit hast, kannste das auch am Stammtisch besprechen ;-) )
Umfassender werde ich das hier jetzt nicht thematisieren
Und jetzt im Ernst:
Dein Anwalt schmeisst da ein paar Dinge durcheinander und lass dir bitte von einem Cop aus NRW gesagt sein, das die (vermeintlich von deinem Anwalt gemeinte Vereidigung) eine reine Verpflichtung im Sinne eines Arbeitsvertrages ggü. dem Land NRW ist. Beamte bekommen auch keinen Arbeitsvertrag sondern eine Einstellungsurkunde und unterliegen somit dem Beamtengesetz NRW.
Entsprechendes gilt für die BW.
Die Polizei ist aber an Recht und Gesetz gebunden und von daher ebenfalls der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dies stellt allerdings keinen "Eid" in dem von euch gemeinten Sinne dar, welcher dann juristisch strafrechtlichen Bestand hätte, sondern ist quasi per Beamtengesetz "vertraglich" geregelt.
Die Vereidigung um die es juristisch geht, ist davon vollkommen unabhängig und eben DIESE Vereidigung ist keine permant gültige, sondern muss für JEDES Verfahren durch einen Richter erneut vorgenommen werden.
Für diese Gründe ist der Straftatbestand nach § 154 StGB ins Leben gerufen worden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html
(ja..., wenn du Lust und Zeit hast, kannste das auch am Stammtisch besprechen ;-) )
Umfassender werde ich das hier jetzt nicht thematisieren